ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen A.M TRANSlation Services (im Weiteren Übersetzungsbüro) und dem Auftraggeber anzuwenden, vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sofern das Übersetzungsbüro deren Anwendung schriftlich gebilligt hat. ARTIKEL 2 - ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES 2.1 Allgemeine Angebote und Preisangaben des Übersetzungsbüros sind freibleibend. 2.2 Preisangaben und angegebene Fristen können jederzeit widerrufen werden, falls dem Übersetzungsbüro der vollständige Text vor der Angabe noch nicht vorlag. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des vom Übersetzungsbüro unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande. 2.3 Das Übersetzungsbüro betrachtet denjenigen als seinen Auftraggeber, der dem Übersetzungsbüro den Auftrag erteilt hat, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, im Auftrag oder Namen bzw. für Rechnung von Dritten zu handeln. In diesem Fall müssen dem Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung Name und Anschrift des Dritten sowie die Rechnungsadresse mitgeteilt werden. 2.4 Hat das Übersetzungsbüro berechtigte Zweifel an der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers, so ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu verlangen. ARTIKEL 3 - ÄNDERUNG UND ANNULLIERUNG VON AUFTRÄGEN 3.1 Wenn der Auftraggeber nach Zustandekommen des Vertrages Änderungen größeren Umfangs am Auftrag vornimmt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Lieferfrist und/oder das Honorar den veränderten Bedingungen anzupassen oder den Auftrag nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits durchgeführten Teilübersetzungen zu bezahlen. 3.2 Wird der Auftrag vom Auftraggeber annulliert, dann ist die Bezahlung der bereits ausgeführten Teilübersetzungen fällig. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Wunsch die bereits ausgeführten Teilübersetzungen zur Verfügung. ARTIKEL 4 - AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN UND GEHEIMHALTUNG 4.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der erforderlichen Sachkunde im Sinne des vom Auftraggeber spezifizierten Verwendungszwecks auszuführen. 4.2 Das Übersetzungsbüro behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich. 4.3 Das Übersetzungsbüro hat das Recht, einen Auftrag durch eine/n freischaffende ÜbersetzerIn ausführen zu lassen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und die angemessene Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet die jeweilige dritte Partei zur Geheimhaltung. 4.4 Sofern möglich, gibt der Auftraggeber inhaltliche Erläuterungen über den zu übersetzenden Text und/oder stellt, falls verfügbar, Dokumentationsmaterial und Terminologie bereit. Der Versand dieser Unterlagen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. ARTIKEL 5 - LIEFERFRIST UND -ZEITPUNKT 5.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, die fertig gestellte Übersetzung bis zu dem in der Auftragsbestätigung (oder im sonstigen Geschäftsverkehr) vereinbarten Termin und der Uhrzeit an den Auftraggeber zu liefern. Sobald das Übersetzungsbüro abschätzen kann, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, ist es gehalten, den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 5.2 Bei schuldhafter Überschreitung des ausdrücklich schriftlich vereinbarten Termins ist der Auftraggeber, falls ein längeres Warten auf die Ausführung unzumutbar ist, zur einseitigen Aufhebung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. 5.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per E-Mail, Post, Fax oder Kurier als ausgeführt. 5.4 Die Lieferung von Daten auf elektronischem Wege gilt zum Zeitpunkt der Versandbestätigung seitens des Mediums als ausgeführt. 5.5 Der Auftraggeber ist gehalten, an der Lieferung der mit dem Übersetzungsbüro vertraglich festgelegten Leistung uneingeschränkt mitzuwirken. Der Auftraggeber ist, auch ohne diesbezüglich angemahnt zu werden, in Verzug, wenn er sich weigert, die gelieferte Leistung in Empfang zu nehmen. ARTIKEL 6 - HONORAR UND ZAHLUNG 6.1 Das Honorar beruht, wenn nicht anders vereinbart, auf dem im Voraus vereinbarten Wort- oder Zeilensatz. 6.2 Für Aufträge mit weniger als 200 Worten oder 20 Zeilen (eine Zeile hat 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) wird ein Mindestsatz in Höhe von 15,00 in Rechnung gestellt. 6.3 Der vom Übersetzungsbüro für die Leistungsausführung angegebene Preis gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen. 6.4 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls der Auftraggeber einen besonders arbeitsaufwendigen Text, eine undeutliche Kopie, ungeeignete Software oder Dateien bereitstellt, die dem Übersetzungsbüro größeren Aufwand oder mehr Kosten verursachen, als das Übersetzungsbüro bei Abschluss des Vertrages billigerweise erwarten konnte. Die oben stehende Aufzählung ist nicht umfassend. 6.5 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (20%), die ausschließlich für Aufträge innerhalb von Österreich in Rechnung gestellt wird. 6.6 Die Rechnung wird per E-Mail gesendet und/oder auf Wunsch des Auftraggebers auch per Post. 6.7 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb eines anderen, vom Übersetzungsbüro schriftlich angegeben Zeitraums) zu zahlen. 6.8 Rechnungen werden ohne Minderung oder irgendeinen Aufschub in der Währung beglichen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall muss der Auftraggeber zusätzlich zum Rechnungsbetrag ab dem Tage des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung 7% Zinsen zahlen. 6.10 Alle Überweisungen vom Auftraggeber werden spesenfrei für die Begünstigte durchgeführt. ARTIKEL 7 - REKLAMATIONEN UND STREITFÄLLE 7.1 Der Auftraggeber ist gehalten, dem Übersetzungsbüro Reklamationen über das Gelieferte möglichst rasch, auf jeden Fall innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Das Vorbringen von Reklamationen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 7.2 Falls der Auftraggeber nach Ablauf der in Absatz 7.1 genannten Frist keine Reklamationen vorgebracht hat, wird von der vollständigen Akzeptanz des Gelieferten seinerseits ausgegangen und es werden Reklamationen ausschließlich dann berücksichtigt, wenn dies nach Ansicht des Übersetzungsbüros als wünschenswert betrachtet wird. Änderungen durch das Übersetzungsbüro von irgendeinem Teil des übersetzten Texts auf Wunsch des Auftraggebers bedeuten keineswegs, dass das Übersetzungsbüro die Lieferung einer fehlerhaften Leistung eingesteht. 7.3 Falls die Reklamation begründet ist, berechtigt dies das Übersetzungsbüro, das Gelieferte innerhalb einer angemessenen Frist zu verbessern oder zu ersetzen. Falls das Übersetzungsbüro billigerweise der Aufforderung nach Verbesserung oder Ersatz nicht nachkommen kann, hat das Übersetzungsbüro die Möglichkeit, einen Preisnachlass zu gewähren. 7.4 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn der Auftraggeber den Teil des Gelieferten, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen. ARTIKEL 8 - HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG 8.1 Das Übersetzungsbüro haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zuzuordnenden Mangels sind. Das Übersetzungsbüro haftet keinesfalls für alle anderen Schadensformen wie Betriebsschäden, Verzögerungsschäden und entgangener Gewinn. Die Haftung ist auf jeden Fall auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer beschränkt. 8.2 Die Zweideutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung. 8.3 Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden an oder Verlust von für die Erfüllung des Vertrages zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Informationen oder Informationsträgern. Das Übersetzungsbüro haftet ebenfalls nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologien und Telekommunikationsmitteln oder durch den Transport oder Versand von Informationen (Informationsträgern) oder durch Computerviren verursacht werden, die in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Informationsträgern vorhanden sein könnten. ARTIKEL 9 - AUFLÖSUNG 9.1 Das Übersetzungsbüro ist, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs oder einer Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers ohne jegliche Verpflichtung für Schadenersatz dazu berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen bzw. die Ausführung des Auftrags auszusetzen. Das Übersetzungsbüro kann dann die unverzügliche Bezahlung des ihm zustehenden Betrages fordern. 9.2 Falls das Übersetzungsbüro durch Umstände, die nicht von ihm beeinflussbar sind, seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann hat das Übersetzungsbüro ohne jegliche Verpflichtung zu Schadenersatz das Recht, den Vertrag aufzulösen. Derartige Umstände sind u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Dienstleistungsstörungen von Internet-Providern oder andere Umstände, auf die das Übersetzungsbüro keinen Einfluss hat. 9.3 Falls das Übersetzungsbüro auf Grund höherer Gewalt gezwungen ist, die weitere Auftragsausführung einzustellen, behält das Übersetzungsbüro dennoch das Recht auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Tätigkeiten. ARTIKEL 10 - GERICHTSSTAND 11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro findet österreichisches Recht Anwendung.
|